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KinderZentrum Augsubrg

Vom Antrag bis zur Kinderreha

1.         Wann kann Ihr Kind eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten?

Aus medizinischer Sicht kann eine Kinderrehabilitationsmaßnahme dann beantragt werden, wenn Ihr Kind erheblich erkrankt ist, aber die Chance besteht, dass die Gesundheit durch eine Rehabilitationsmaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
 
Außerdem ist eine Rehabilitationsmaßnahme dann möglich, wenn die Gesundheit Ihres Kindes in hohem Maße gefährdet ist oder Folgeerscheinungen einer Erkrankung die spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können.
 
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Versicherungsträger ist ein bestehendes Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger oder einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse.
 
Welche Erkrankungen bzw. Vorsorgemaßnahmen in der Fachklinik Prinzregent Luitpold behandelt werden können, finden Sie unter dem Punkt: Welche Indikationen-Erkrankungen werden behandelt.
 
2.       Bei wem beantragen Sie eine Rehabilitationsmaßnahme für ein Kind oder Jugendlichen, ggf. mit Begleitperson?
 
Ein Antrag zur Rehabilitation für Kinder oder Jugendliche kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der zuständigen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung gestellt werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Versicherungen oder per Download z.B. über www.deutsche-rentenversicherung.de
 
Die Versicherung leitet den Antrag an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weiter.
 
3.       Ausfüllen der Anträge
 
  • Das Antragsformular vom Rentenversicherungsträger „G200“ müssen die Antragssteller (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) ausfüllen. Der behandelnde Arzt, der die Maßnahme empfohlen hat (z.B. Kinderarzt), füllt den Befundbericht (Formular des Rentenversicherungsträgers „G2401“) aus. Wichtig ist hierbei eine ausreichende Diagnose und Begründung des Antrages.
  • Sofern aus medizinischen oder psychosozialen Gründen eine Begleitperson (Mutter, Vater etc.) notwendig ist, muss dies im Antrag angegeben und begründet werden. Sollte ein Geschwisterkind ebenfalls als Begleitkind aufgenommen werden, muss  auch das exakt beantragt werden.
  • Wenn vorhanden, sollten dem Antrag alle vorliegenden Befundberichte beigefügt werden.
  • Als Wunschklinik für die Durchführung der Kinderrehabilitationsmaßnahme sollte im Antrag die Fachklinik Prinzregent Luitpold angegeben werden.
  • Der Antrag wird dann mit allen korrekt ausgefüllten Unterlagen an die zuständige Versicherung zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.
  • Damit wir die Aufnahmemöglichkeit rechtzeitig prüfen können, empfehlen wir, gleichzeitig mit Antragsstellung beim Versicherer den von uns entwickelten „Kinderorientierten Elterfragebogen“ ausgefüllt an die Klinik zu schicken:
 
4.       Aufnahme in der Klinik
 
Bei einem positiven Bescheid über die Genehmigung der Kinderrehabilitationsmaßnahme erhalten Sie und die Klinik eine Information vom zuständigen Versicherungsträger.
 
Mit der Bewilligung der Kinderrehabilitationsmaßnahme wurde die akute Rehabilitationsbedürftigkeit vom Versicherer festgestellt. Die Klinik ist daher angehalten einen schnellstmöglichen Aufnahmetermin zu vergeben. Eine Verschiebung des Termins aus z.B. privaten oder schulischen Gründen stimmt der Kostenträger in der Regel nicht zu. Daher vergeht oftmals zwischen Bewilligungsbescheid und Antritt der Maßnahme nur eine kurze Zeit. In einzelnen Fällen kann vor Aufnahme ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch mit der medizinischen oder psychosozialen Abteilung erforderlich sein
 
Unser Aufnahmeteam steht Ihnen für alle Fragen rund um die Kinderrehabilitationsmaßnahme gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.
 
 
Sie möchten vorab unsere Klinik persönlich kennen lernen?
 
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer pädagogischen Leitung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.