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Vom Antrag bis zur Kinderreha
Datum: 05/18/2012
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1. Wann kann Ihr Kind eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten?

Aus medizinischer Sicht kann eine Kinderrehabilitationsmaßnahme dann beantragt werden, wenn Ihr Kind erheblich erkrankt ist, aber die Chance besteht, dass die Gesundheit durch eine Rehabilitationsmaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
 
Außerdem ist eine Rehabilitationsmaßnahme dann möglich, wenn die Gesundheit Ihres Kindes in hohem Maße gefährdet ist oder Folgeerscheinungen einer Erkrankung die spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können.
 
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Versicherungsträger ist ein bestehendes Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger oder einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse.
 
Welche Erkrankungen bzw. Vorsorgemaßnahmen in der Fachklinik Prinzregent Luitpold behandelt werden können, finden Sie unter dem Punkt: Welche Indikationen-Erkrankungen werden behandelt.
 
2. Bei wem beantragen Sie eine Rehabilitationsmaßnahme für ein Kind oder Jugendlichen, ggf. mit Begleitperson?
 
Ein Antrag zur Rehabilitation für Kinder oder Jugendliche kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der zuständigen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung gestellt werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Versicherungen oder per Download z.B. über www.deutsche-rentenversicherung.de
 
Die Versicherung leitet den Antrag an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weiter.
 
3. Ausfüllen der Anträge
 
  • Das Antragsformular vom Rentenversicherungsträger 'G200' müssen die Antragssteller (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) ausfüllen. Der behandelnde Arzt, der die Maßnahme empfohlen hat (z.B. Kinderarzt), füllt den Befundbericht (Formular des Rentenversicherungsträgers 'G2401') aus. Wichtig ist hierbei eine ausreichende Diagnose und Begründung des Antrages.
  • Sofern aus medizinischen oder psychosozialen Gründen eine Begleitperson (Mutter, Vater etc.) notwendig ist, muss dies im Antrag angegeben und begründet werden. Sollte ein Geschwisterkind ebenfalls als Begleitkind aufgenommen werden, muss auch das exakt beantragt werden.
  • Wenn vorhanden, sollten dem Antrag alle vorliegenden Befundberichte beigefügt werden.
  • Als Wunschklinik für die Durchführung der Kinderrehabilitationsmaßnahme sollte im Antrag die Fachklinik Prinzregent Luitpold angegeben werden.
  • Der Antrag wird dann mit allen korrekt ausgefüllten Unterlagen an die zuständige Versicherung zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

4. Aufnahme in der Klinik
 
Bei einem positiven Bescheid über die Genehmigung der Kinderrehabilitationsmaßnahme erhalten Sie und die Klinik eine Information vom zuständigen Versicherungsträger.
 
Mit der Bewilligung der Kinderrehabilitationsmaßnahme wurde die akute Rehabilitationsbedürftigkeit vom Versicherer festgestellt. Die Klinik ist daher angehalten einen schnellstmöglichen Aufnahmetermin zu vergeben. Eine Verschiebung des Termins aus z.B. privaten oder schulischen Gründen stimmt der Kostenträger in der Regel nicht zu. Daher vergeht oftmals zwischen Bewilligungsbescheid und Antritt der Maßnahme nur eine kurze Zeit. In einzelnen Fällen kann vor Aufnahme ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch mit der medizinischen oder psychosozialen Abteilung erforderlich sein
 
Unser Aufnahmeteam steht Ihnen für alle Fragen rund um die Kinderrehabilitationsmaßnahme gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.
 
 
Sie möchten vorab unsere Klinik persönlich kennen lernen?
 
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer pädagogischen Leitung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
 
 
Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung:

G2401 Antrag_Kinderreha
G0200 Selbstauskunftsbogen
G1206 Honorarabrechnung

 



Klinik Prinzregent Luitpold
Straße: Oberschwenden 70
PLZ/Ort: 88175 Scheidegg/Allgäu
Telefon: (08381) 896-0
Telefax: (08381) 896-101
E-Mail: Info@klinikprinzregentluitpold.de
Web: http://www.klinikprinzregentluitpold.de
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