Was kostet eine Kur
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Mutter-Kind-Kur. Sie selber bezahlen pro Kalendertag eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Für Kinder ist keine Zuzahlung zu entrichten.
Bei einem dreiwöchigen Aufenthalt ergäbe sich damit eine Zuzahlung von 220 Euro (Ankunftstag mitgerechnet). Alle weiteren Kosten, also Unterkunft, Mahlzeiten, Nutzung der Klinikeinrichtungen und therapeutische Leistungen, werden von der Krankenkasse bezahlt.
Sollte eine Zuzahlung aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, sprechen Sie bitte mit Ihrer Beratungsstelle. Mit deren Hilfe können Sie eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.