Fachklinik Prinzregent Luitpold

Aus der Klinik

01.08.2023

Häufige Fragen zur Bewilligung einer Maßnahmen

 

Sie haben eine Bewilligung zur Reha-Maßnahme für Ihre/Kind/er erhalten? Wie geht es nun weiter?

Sobald uns die Bewilligungsunterlangen Ihres Kostenträgers vorliegen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Ärztliche Vorabprüfung der Unterlagen
    Jede Bewilligung wird medizinisch noch einmal genau geprüft, damit auch sichergestellt ist, dass wir Ihr/e Kind/er indikationsgerecht behandeln können.
  • Indikation
    Bei einigen Indikationen finden regelmäßige Anreisen statt. Bei anderen Indikationen haben wir feste Durchgänge, teilweise auch nach Alter gestaffelt, daher kann es zu einem verzögerten Aufnahmeverfahren kommen.
  • Rücksprache mit Eltern oder Ärzten
    In einigen Fällen müssen wir auch noch einmal gesondert Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten oder den einweisenden Ärzten aufnehmen und Unterlagen nachfordern.

Unser Ziel ist es, mit Ihnen einen möglichst zeitnahen Aufnahmetermin zu vereinbaren, Von den Kostenträgern sind wir angehalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Reha-Maßnahme zu ermöglichen. Ein wesentlicher Faktor dabei ist auch die Gültigkeit der Kostenzusage, was in der Regel 6 Monate betrifft.

Wir bitten möglichst von telefonischen Nachfragen abzusehen. Auch eine Terminanfrage per E-Mail beschleunigt die Vergabe von Terminen nicht. Sobald alle vorliegenden Unterlagen geprüft sind und eine qualifizierte Behandlung in unserer Klinik für Ihr/e Kind/er möglich ist, melden wir uns bei Ihnen.


Sie haben eine Bewilligung für eine Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme erhalten. Wie geht es nun weiter?

Es gelten dieselben Abläufe wie bei Kinder- und Jugendrehabilitation


Können Terminwünsche berücksichtigt werden?

Wir versuchen immer Terminwünsche, soweit möglich zu berücksichtigen. Dieser Service ist allerdings nur beschränkt möglich, daher bitten wir um Ihr Verständnis. Für eine Terminfindung benötigen wir Ihre größtmögliche Flexibilität.


Die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheid läuft ab?

Ist in Ihrem Bewilligungsbescheid ein Gültigkeitszeitraum angegeben und wir können Ihnen keinen Aufnahmetermin innerhalb dieses Zeitraumes anbieten oder Ihnen ist ein Beginn der Reha-Maßnahme innerhalb dieses Gültigkeitszeitzeitraumes aus einem triftigen Grund nicht möglich, so bitten wir Sie eine Verlängerung der Gültigkeit bei Ihrem Kostenträger zu veranlassen. Wenn bei Ihnen die private Krankenversicherung oder die Beihilfe Kostenträger ist, wenden Sie sich bitte an Ihren dortigen Ansprechpartner. Bei diesen Kostenträgern kann es ein anderes Verfahren geben.


Was muss ich vor Anreise beachten?

Fühlen Sie und/oder ihr Kind sich nicht fit, zeigen sich trockener Husten, Anzeichen einer Erkältung oder einer Grippe oder Fieber, dann sollten Sie sich bitte mit Ihrem Hausarzt/Kinderarzt in Verbindung setzen. Eine Anreise ist nur ohne Krankeheitssymptome möglich.
Liegt bei Ihnen als Begleitperson eine Schwangerschaft vor? Dann kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich.
Damit Sie auch Ausflüge in der Umgebung vornehmen können, empfehlen wir eine Anreise mit dem PKW


Was muss ich bei Anreise beachten?

Sie erhalten für Ihren Anreisetage einen verbindlichen Aufnahmetermin. Um die weiteren Termine wie Aufnahmeuntersuchung und Einführung einhalten zu können, bitten wir Sie dringend, zur genannten Uhrzeit anzureisen. Eine Verschiebung der genannten Anreisezeit ist nur aus einem triftigen Grund möglich.

 

Kontakt

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Oberschwenden 1
88175 Scheidegg/Allgäu

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