Fachklinik Prinzregent Luitpold

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Bereich
A

Anhand von Vorbereitungsbüchern (Prüfungsaufgaben der Vorjahre) und digitalen Lernplattformen werden sie mit Aufgabenstellungen vertraut gemacht. Wir besprechen mit ihnen Vorgehensweisen um sie fachlich und emotional auf die Prüfungssituation vorzubereiten.

Zudem gibt es die Möglichkeit, Klassenarbeiten der Heimatschule in der Klinikschule zu schreiben. Es erfolgt eine Zusendung an den Heimatlehrer zur Bewertung.

 

Grundsätzlich ist dies bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Bis zum 27. Geburtstag ist unter anderem für Jugendliche eine Kinderrehabilitation möglich, die:

• sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
• ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
• sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können

 

Kinder bis zum 12. Geburtstag können begleitet werden, soweit keine medizinischen Einwände bestehen. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Rentenversicherung bzw. der Krankenkasse übernommen.

In unserer Klinik wohnen Sie zusammen mit Ihrem Kind in einem geräumigen Zimmer. An den täglichen Mahlzeiten nehmen Sie gemeinsam teil.

 

Kinder nach dem 12. Geburtstag können nur begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Über die Begleitung des Kindes während der Rehabilitation entscheidet der Kostenträger.

Ihr Kind wird in altersgerechten Gruppen in Ein- oder Mehrbettzimmern untergebracht. So findet es schnell Anschluss und knüpft soziale Kontakte. Erfahrene Pädagogen und Betreuer kümmern sich bei uns liebevoll um jeden Patienten. An den Wochenenden und in der therapiefreien Zeit können Sie Ihr Kind natürlich besuchen.

 

Die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation der Rentenversicherung ist auf stationäre Leistungen begrenzt und umfasst keine ambulanten Behandlungen.

 

Eine Reisebegleitung auf Kosten der Rentenversicherung ist in Abhängigkeit von Alter oder Erkrankung des Kindes möglich. Näheres zum Thema "Reisekosten".

 

Es wird eine An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder von der Rehabilitationseinrichtung.

 

Grundsätzlich werden für Kinder bis zum 15. Geburtstag die Kosten für eine Reisebegleitung übernommen. Unter bestimmten individuellen medizinischen Voraussetzungen werden auch für ältere Kinder die Kosten für eine Reisebegleitung übernommen.

 

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

 

Können Leistungen für ein und dasselbe Kind aufgrund der Versicherung verschiedener Personen beantragt werden, steht Ihnen ein Wahlrecht zu, aus welcher Versicherung die Leistung erfolgen soll.

 

Über Ihren Antrag entscheidet der Rentenversicherungsträger in Form eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheides. Über die Weiterleitung Ihres Antrags an einen anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel an die Krankenkasse) werden Sie mit einer entsprechenden Mitteilung informiert.

 

Die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten Sie

• direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ,
• in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
• bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation und
hier im Internet

• Formulare, wenn Sie eine Rehabilitation beantragen möchten (Link)
• Beratungsstellen finden (Link)

 

Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:

• Antrag auf Kinderrehabilitation (G200)
• Befundbericht (G612) sowie Honorarabrechnung (G600) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
• wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe, in Kopie

 

Die Rehabilitationseinrichtung sendet Ihnen unaufgefordert alle erforderlichen Informationen zu.

 

Um den Gesundheitszustand Ihres Kindes rasch verbessern zu können, legt die Rehabilitationseinrichtung den Aufnahmetermin zeitnah fest, auch unter Berücksichtigung der dortigen freien Plätze.

 

Die Rehabilitationseinrichtung teilt den Aufnahmetermin mit. Im Einzelfall kann in Abstimmung mit dem Kind und den Sorgeberechtigten ein neuer Termin vereinbart werden.

 

  • Einkaufsmöglichkeiten gibt es im 3 km entfernten Scheidegg.
  • Ausflüge finden je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen statt:
    Wanderungen und Erkundungstouren durch die Region, Alpenfreibad, Skywalk, Erlebnisbäder, Rodeln, Radtouren, Kino, Bodensee, Einkaufsfahrten, Schiffsfahrten, Planetarium, Kegeln, Sea Life, Walderlebnispfad, Langlauf, Reptilienzoo etc.

 
B

Für das Geschwisterkind bis zum 12. Geburtstag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Versorgung gewährt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Haushaltshilfe

 

Die Mitnahme von Geschwisterkindern in die Rehabilitationseinrichtung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei werden die Kosten für die Unterbringung übernommen, jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen erbracht.
Haushaltshilfe

 

Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.

 

Eine Aufteilung des Zeitraums ist in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung möglich. Die durch den Wechsel entstehenden Reisekosten werden aber grundsätzlich nicht übernommen.

 

Informieren Sie bitte Ihren Leistungsträger (Krankenkasse oder Jobcenter), dass Sie Ihr Kind in die Rehabilitation begleiten.

 

Als Begleitperson beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub. Den entstandenen Netto-Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag (Formular G0561) von der Rentenversicherung erstattet. Der Antrag kann erst nach Beendigung der Reha gestellt werden.

 

Ja.

 

Bitte melden Sie sich vorher telefonisch bei der Verwaltung an.

 

  • Am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen ab 9.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr.
  • Für Besuche von Freunden und Verwandten bedarf es vorab einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 
D

Die Kinderrehabilitation wird für mindestens 4 Wochen bewilligt.

 
E

Sprechen Sie bitte mit dem behandelnden Arzt über die Empfehlungen im Entlassungsbericht.

 

Der Entlassungsbericht wird an den zuständigen Rentenversicherungsträger und nach entsprechender Zustimmung durch die Eltern an den behandelnden Arzt versandt.

 
F

Es werden die Kernfächer aller Schularten und Jahrgangsklassen unterrichtet, bei Bedarf erhält das Kind auch Zeit, sich mit dem Stoff in den Nebenfächern zu befassen, wenn z.B. eine Klassenarbeit oder ein Referat ansteht.

 

Sofern der Rentenversicherungsträger Ihnen die Fahrkarte nicht zur Verfügung stellt, werden bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Fahrkosten der günstigsten Kategorie, zum Beispiel 2. Klasse der Deutschen Bahn, erstattet. Taxikosten zählen grundsätzlich nicht dazu. Mögliche Fahrpreisvergünstigungen sind auszunutzen

 

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges werden zurzeit 20 Cent je Kilometer Fahrstrecke erstattet. Für die An- und Abreise werden jedoch höchstens 130 Euro insgesamt gezahlt. Parkgebühren sind mit der Wegstreckenentschädigung abgegolten.
Ist eine Reisebegleitung sowohl für die An- als auch für die Abreise erforderlich, werden höchstens jeweils 130 Euro, insgesamt also maximal 260 Euro erstattet.

 

Bei der „Familienorientierten Rehabilitation“ handelt es sich um eine besondere Form der Kinderrehabilitation, mit der der besonderen familiären Belastungssituation von schwerst chronisch kranken Kindern und deren Familienangehörigen Rechnung getragen werden soll. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Unterrichtet werden Englisch, Latein, Französisch und Italienisch.

 
G

Die Möglichkeit des gemeinsamen Rehabilitationsaufenthaltes besteht in ausgewählten Rehabilitationskliniken für Kinder, die eine Vereinbarung mit einer Rehabilitationsklinik für Erwachsene besitzen. Dies ist im Einzelfall mit dem Rentenversicherungsträger auch in Abhängigkeit von den Indikationen zu klären.

Die Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden.

 

Erfolgt die An- und Abreise nicht mit dem PKW, werden die Kosten für den Transport von 2 Gepäckstücken erstattet. Auch für die Begleitperson werden bei einer Dauerbegleitung die Kosten für den Transport von 2 Gepäckstücken erstattet.

 

Es gibt momentan 4 Gruppen, unterteilt nach Alter und Indikationen. Es gibt bis zu 16 Gruppenmitglieder.

 

Ein erfahrenes Betreuerteam aus Erzieher/innen, Jugend- und Heimerzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Heilerziehungspfleger.

 
I

Internetanschlüsse und ein WLAN-Netzwerk werden in begrenztem Umfang gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.

 
K

Als Kinder gelten leibliche Kinder, in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder sowie in Haushalt aufgenommene Enkel und Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehern.

 

Nichtversichert sind solche Kinder, die selbst noch keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben oder zu deren Gunsten Beiträge als entrichtet gelten.

 

Ja, wir bieten, in Absprache mit der Heimatschule und dem Ärzteteam unseres Hauses die Möglichkeiten an, Klassenarbeiten bei uns zu schreiben, wenn nicht medizinisch-therapeutische Gründe dagegen stehen. Die Arbeiten werden zur Korrektur an die Heimatschulen geschickt.

 

In unseren Klassen werden im Durchschnitt 10 SchülerInnen unterrichtet. Die Klassen sind schulartübergreifend, aber in etwa altershomogen. So wird miteinander und voneinander Lernen unterstützt.

 

Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen stehen nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Sie arbeiten nach Konzepten, die mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt sind. Die Klinik wird nach der Grunderkrankung Ihres Kindes durch den Rentenversicherungsträger ausgewählt. Vorschläge zur Klinikauswahl können im Antrag benannt werden.

 

Kinder erhalten im angemessenen Rahmen Hausaufgaben, die durch die Lehrkräfte in regelmäßig kontrolliert werden.

 

Bei einer Reisedauer von mindestens 8 Stunden können Verpflegungskosten übernommen werden. Notwendige Übernachtungskosten können erstattet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Die Kosten für den Kraftfahrzeugtransport mit der Fähre oder dem Autoreisezug werden nicht erstattet.

 

Im Rahmen der Kinderrehabilitation werden grundsätzlich keine Kosten für Familienheimfahrten erstattet.

 
L

Wir sind eine staatlich anerkannte Schule.
Alle Lehrkräfte an unserer Schule sind staatlich ausgebildet. Unser Kollegium besteht aus FörderschullehrerInnen verschiedener Fachrichtungen (unter anderem emotionale-soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche-motorische Entwicklung), Grund-, Hauptschul,- und Realschullehrkräften mit langjähriger Erfahrung auch im Stoff der gymnasialen Oberstufe und in der Beschulung chronisch/ psychisch kranker Kinder und Jugendlichen.

 

Oft hatten Kinder vor der Reha krankheitsbedingt hohe Schulfehlzeiten. Wenn das Kind durch die Reha gesundheitlich stabilisiert werden kann, treten nach der Reha im bestmöglichsten Fall  keine bzw. kaum mehr Fehlzeiten auf. Die schulische Leistungsfähigkeit kann durch die Reha positiv beeinflusst werden.

 

Wichtig sind die Bücher und Arbeitshefte für die Hauptfächer und die wichtigsten Schulhefte, außerdem, wenn vorhanden, Arbeitsblätter, damit wir uns einen Überblick verschaffen können.

 
M

  • Spielkonsole/ Laptop/ Handy:
    Diese Medien dürfen mitgebracht werden, können aber nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden. Nachts werden diese Medien bei den Betreuern abgegeben. Spiele für Spielkonsolen müssen altersgerecht und entsprechend dem Jugendschutzgesetz sein.
  • MP3 Player/ CD-Player: Müssen nachts nicht abgegeben werden.
  • Kamera
  • Musikalische Instrumente dürfen zum Üben/ Musizieren mitgebracht werden.
    Ein Klavier steht nach Absprache bereit.

 

Die Rehabilitationseinrichtung entscheidet und informiert Sie hierüber. Haustiere können nicht mitgenommen werden.

 

Mutter-Kind-Kur Antwort

 

Kinderrehabilitationen werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung erbracht. Hierbei steht das Kind im Mittelpunkt. Ist es erforderlich, dass das Kind für die Dauer der Rehabilitation begleitet wird (beispielsweise durch die Mutter), so erhält die Begleitperson keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (zum Beispiel Schulungen).

Mutter- / Vater-Kind-Kuren hingegen werden nur von den Krankenkassen erbracht. Bei diesen steht die Mutter oder der Vater im Mittelpunkt. Diese Leistungen werden mit dem Ziel durchgeführt, dem betreffenden Elternteil insbesondere Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und familiärer Belastungen zu geben.

 
R

Neben den Reisekosten für das Kind können auch Reisekosten für
• die Begleitperson,
• Begleitkinder sowie
• die Reisebegleitung übernommen werden.
Fragen und Antworten zur Begleitperson

 

Zu den Reisekosten gehören die erforderlichen
• Fahrkosten
• Verpflegungs- und Übernachtungskosten
• Kosten des Gepäcktransportes

 
S

Ja, für SchülerInnen aus Bayern und Baden-Württemberg ist das in den theoretischen Fächern möglich. Wir oder die Heimatschule melden die betreffenden Jugendlichen an der nächst gelegenen Mittel – bzw. weiterführenden Schule als GastschülerIn für die schriftlichen Arbeiten an.

Wir begleiten die Jugendlichen am ersten Tag zur dortigen Schule und sorgen dafür, dass alles geregelt ist und der/ die Jugendliche sich sicher und gut aufgehoben fühlen kann. Unser Fahrdienst sorgt dann für den weiteren Transport.

Die Arbeiten werden von der Gastschule zur Korrektur direkt an die Heimatschule geschickt.

Bei Schülern aus den anderen Bundesländern erfolgt die Absprache mit der Heimatschule, welche Möglichkeiten es gibt.

 

Es gibt keine klare gesetzliche Regelung. Zur Erfüllung der Schulpflicht heißt es im BayEUG, Artikel 41, Absatz 2:

„Schulpflichtige, die sich wegen einer Krankheit längere Zeit in Einrichtungen aufhalten, an denen Schulen oder Klassen für Kranke gebildet sind, haben die jeweilige Schule oder Klasse für Kranke zu besuchen, soweit dies nicht aus medizinischen Gründen ausgeschlossen ist."

In § 30 Abs. 3 Satz 1 der bayer. Grundschulordnung heißt es: „Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden".

§ 4 Schulbesuchsverordnung Baden Württemberg:

„Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden: Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet worden sind."

 

„Längerfristig kranke Schüler befinden sich in einer erschwerten Lebenssituation. Ihre Gesundheit, ihr psychisches Gleichgewicht und ihre sozialen Beziehungen sind beeinträchtigt. Der Unterricht (an der Schule für Kranke)soll die Befürchtungen vermindern, in den schulischen Leistungen zurückzubleiben, und die Wiedereingliederung in den normalen Schulbetrieb vorbereiten. Die Stärkung des Gesundungswillens und des Selbstwertgefühls gehören ebenso wie die angemessene Förderung zu den Zielen des Unterrichts mit kranken Schülern." ( Dipl.-Päd. Uta Reimann-Höhn, www.elternwissen.com).

Ein krankes Kind braucht möglichst schnell Hilfe, weil es von Beginn an in seiner Lernfähigkeit beeinträchtigt ist.

Eine frühzeitige Behandlung ist wichtig, da Störungsbilder wie Angst, Depression, Kopfschmerz schnell chronisch werden mit weiteren negativen Konsequenzen für Leistungsfähigkeit und Schulerfolg.

Die Klinikschule versteht sich als Therapiebaustein (eingebettet in das Therapiekonzept) in enger Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachbereichen der Klinik wie Medizin, Psychologie, Therapie und Pädagogik.

Bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten oder Teilleistungsstörungen, die sich besonders im schulischen Kontext bemerkbar machen wie z. B. AD(H)S, Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, Schulangst, Schulverweigerung, ist Schule während der Reha ein zusätzliches Übungsfeld für die Umsetzung der erlernten Strategien.

Aufbau von Strategien im Umgang mit Krankheitsbild im Rahmen des schulischen Lernens als Chance, voneinander und miteinander zu lernen, von den Erfahrungen anderer betroffener Patienten zu profitieren: Welche Strategien sind hilfreich?

Das geschulte Lehrerteam in der Reha-Einrichtung  kann die Brücke schlagen zwischen Anforderungen der Schule und der Anwendung der in den Therapien gelernten Techniken, „Trainingsfeld Schule".

 

Ja. Diese werden bei der Anreise bei den  Betreuern abgegeben und sind zu bestimmten Zeiten erhältlich.

 
T

  • 7:30 Uhr Frühstück, anschließend Frühsport
  • Vormittags ein Schulblock und individuelle Therapien und Anwendungen
  • 12:00 Mittagessen
  • Mittagsruhe
  • Ab 13:30 bis 17:00 Uhr weitere Therapien und Schulungen.
    Dazwischen gibt es Freizeitangebote vom pädagogischen Fachpersonal.
  • 18 Uhr Abendessen
  • Danach Abendprogramm (Freizeit) mit pädagogischen Fachpersonal.

 

  • 4 Wochen ca.100 Euro
  • 6 Wochen ca.120 Euro

 

Ihr Kind ist zweimal in der Woche zu festen Zeiten über unser Gruppentelefon erreichbar. Dabei steht aufgrund der Gruppengröße eine begrenzte Zeit von zehn Minuten zur Verfügung.

 
U

Alle erhaltenen Fragebögen sollten ausgefüllt zurückgesendet werden.
Nicht vergessen werden sollten: Arztbescheinigungen, Erklärung zum ärztlichen Entlassbrief- DRV, Schwimmbescheinigung, Einverständniserklärung für Ausgang ab 14 Jahren.

 

Sollten Unterlagen fehlen, setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen schnellstens in Verbindung.

 

Wenn ein Kind in der Heimatschule nicht mehr mitkommt bzw. den Anschluss verpasst hat, besteht die Chance darin, das Kind zu stabilisieren, die Misserfolgsorientierung zu unterbrechen, und Erfolgserlebnisse zu schaffen, weil das Kind im Mittelpunkt steht, nicht der Stoff! Das Kind darf in seinem eigenen Lerntempo lernen und muss sich nicht immer mit den besseren der Klasse vergleichen.

Das Kind wird da abgeholt, wo es leistungsmäßig wirklich steht, Defizite werden bearbeitet und wenn nötig, am Fundament gearbeitet, fehlendes Basiswissen aufgebaut

Durch den Aufbau von Selbstbewusstsein und durch Erfolgsorientierung sowie positive Verstärkung auch kleiner Lernschritte können Lernblockaden durchbrochen werden.

Zudem arbeiten wir diagnostisch, um mögliche Teilleistungsstörungen abzuklären.

Wir klären, ob ein Nachteilsausgleich möglich ist und beraten Sie diesbezüglich, z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung, aber auch bei Kopfschmerz und/ oder psychischen Störungen.

 

Nein, nicht zwangsläufig. Da wir sehr individuell arbeiten und unsere Lerngruppen klein sind, kann der Patient in seinem eigenen Lerntempo arbeiten und wird bei Schwierigkeiten gezielt unterstützt. Wir unterstützen das selbstverantwortliche Lernen, indem wir mit den Schülern Strategien erarbeiten, die ihnen helfen, ihre  Schwierigkeiten zu überwinden. Sollte sich herausstellen, dass eine massive Überforderung der Grund für gesundheitliche/ psychische Probleme ist, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen und den behandelnden Therapeuten, ob eine Klassenwiederholung oder ein Schulwechsel sinnvoll sein können. Der Reha-Aufenthalt kann auch die Chance für einen Start einer neuen, positiveren Schulbiographie sein.

 

Die Kinderrehabilitation muss nicht in den Ferien stattfinden. In allen Rehabilitationseinrichtungen wird Schulunterricht angeboten. Die Kinder werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule.

 

In den Räumlichkeiten der Klinikschule.

 

Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) schreibt für die Schulen für Kranke in Bayern im Kern einen Unterrichtsumfang von 10 Stunden pro Woche vor. Für diese Anzahl ist auch der Versorgung mit Lehrkräften durch die Regierung ausgelegt.

Der  Umfang der medizinisch notwendigen Therapien/Behandlungen erfordert tatsächlich eine Reduzierung der  Unterrichtszeit, da Behandlung/Therapie und „Vollzeitschule" das kranke Kind überfordern würden (kontraproduktiv). Neben der Kernunterrichtszeit erhält ihr Kind je nach Bedarf und Kapazität zusätzlichen Unterricht, in dem eine individuelle Förderung möglich ist.

 
V

Die Kinder- und Jugendrehabilitation wird für mindestens 4 Wochen bewilligt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer orientiert sich an Umfang und Schwere der Krankheit und wird von der Rehabilitationsklinik in Absprache mit den Eltern festgelegt.

 

Die Zusammenstellung des Schulstoffs für den Reha-Aufenthalt erfolgt in der Regel durch die Lehrkräfte der Heimatschule. Kinder nehmen ihre eigenen Schulunterlagen mit in die Klinik.

Jeder Schüler bekommt seinen eigenen Lernplan/Wochenplan. Dieser orientiert sich sowohl an den Lerninhalten der Heimatschule als auch am Lern- und Entwicklungsstand des jeweiligen Schülers.

Heimatschule und Klinikschule stehen in Austausch bezüglich des Unterrichtsstoffs.

Die Förderung der Schüler findet in kleinen, altersgemischten, Schulart übergreifenden Lerngruppen mit individuell abgestimmten Unterrichtsmaterialien statt.

 

Bei Schulverweigerung/Schulangst gehen wir in kleinen Schritten vor:

  • behutsames Heranführen an den Unterricht evtl. im Einzel- oder Kleinstgruppenunterricht
  • reduzierte Unterrichtszeit mit allmählicher Steigerung in enger Absprache mit den Ärzten und Therapeuten der Klinik
  • Anpassung des Unterrichts an die Interessen des Kindes um es zu motivieren
  • Wir verfügen über ein großes, individuell abgestimmtes Repertoire an Lernmethoden, die sich am Kind orientieren
  • Wir legen großen Wert auf die emotionale Förderung durch spielerisches Lernen
  • Wenn die Heimatschule ortsnah ist, bieten wir eine Nachbetreuung oder engen Kontakt zur Heimatschule an
 

Kinderrehabilitationen können bei bestimmten Krankheiten und bei Vorliegen weiterer rechtlicher Voraussetzungen erbracht werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

• Kinderrehabilitation (Link)
• Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation (Link)
• Beratungsstellen finden (Link)

 
W

Nein. Da der Lernstoff von der Heimatschule vorgegeben wird, kann der Schüler/ die Schülerin die wesentlichen Lerninhalte hier erarbeiten. Falls Noten für das Übertrittszeugnis gebraucht werden, können Klassenarbeiten hier geschrieben werden.

 

Grundsätzlich ist die Wiederholung einer Kinderrehabilitation frühestens nach Ablauf von 4 Jahren möglich. Es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.

 

Gegen den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie Widerspruch einlegen. Über Details informiert der Bescheid.

„Die KJF Reha-Beratung beantwortet Ihnen gerne Fragen zum Widerspruch und ist Ihnen beim Formulieren des Widerspruchs behilflich. Wenden Sie sich bitte an Frau Siebenhüter, KJF-Reha-Beratung Augsburg, Tel. 0821/2412-622 oder an Frau Lutz, KJF Reha-Beratung Standort München, Tel. 089/74647-215.

 
Z

2 Bettzimmer,  eigenes Bad im Zimmer oder ein Gemeinschaftsbad, genügend Aufbewahrungsmöglichkeiten für Persönliches und Kleidung, Tisch, Stühle, Pinnwand, Leselampe.

 

Dies ist in den Rehabilitationseinrichtungen unterschiedlich geregelt. Ein Anspruch auf getrennte oder gemeinsame Unterbringung besteht jedoch nicht.

 

Nein. Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist zuzahlungsfrei.

 

Kontakt

Fachklinik Prinzregent Luitpold
Oberschwenden 1
88175 Scheidegg/Allgäu

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