Ausschlusskriterien für eine Mutter-Kind-Kur
Leider ist eine Aufnahme Müttern und/oder Kindern und Jugendlichen in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Alle bestehenden Erkrankungen müssen vor der Aufnahme schriftlich angegeben werden.
- wenn eine konstruktive Mitarbeit nicht sichergestellt werden kann
- wenn keine Motivation besteht, die Kinder in die pädagogische Betreuung zu geben
- wenn eine Akuterkrankung oder Exazerbation einer chronischen Erkrankung bei der Mutter oder beim Kind unmittelbar vor dem Antritt der Maßnahme auftritt, die der umgehenden stationären Akutbehandlung bedarf
- wenn eine Mutter nicht in der Lage zur Selbstversorgung oder zur Versorgung des Kindes ist
- wenn die Mitaufnahme des Kindes den Vorsorge- oder Rehabilitationserfolg der Mutter gefährdet
- die Mitnahme des Kindes/der Kinder den Erfolg der Vorsorgemaßnahme für die Mutter gefährdet
- bei schwerer Depression mit Suizidalität
- bei akuter Psychose
- bei Gewalttätigkeit
- bei akuter Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängigkeit
- bei Essstörungen
- bei schweren Persönlichkeitsstörungen
- bei einer Schwangerschaft zwischen außerhalb der SSW 16-25
- bei nicht medikamentös eingestellten Anfallsleiden
- bei Autoagressionsstörungen
- bei infektiösen und parasitären Erkrankungen
- bei Epilepsie Anfallsleiden
- bei Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- bei Suchterkrankungen (z. B. Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
- bei Typ-1-Diabetes mellitus
- bei Psychotische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie)
- bei weiteren schweren somatischen Erkrankungen
- bei akuten Zuständen nach Operationen