Fachklinik Prinzregent Luitpold

Ausschlusskriterien für eine Mutter-Kind-Kur

Leider ist eine Aufnahme Müttern und/oder Kindern und Jugendlichen in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Alle bestehenden Erkrankungen müssen vor der Aufnahme schriftlich angegeben werden.

  • wenn eine konstruktive Mitarbeit nicht sichergestellt werden kann
  • wenn keine Motivation besteht, die Kinder in die pädagogische Betreuung zu geben
  • wenn eine Akuterkrankung oder Exazerbation einer chronischen Erkrankung bei der Mutter oder beim Kind unmittelbar vor dem Antritt der Maßnahme auftritt, die der umgehenden stationären Akutbehandlung bedarf
  • wenn eine Mutter nicht in der Lage zur Selbstversorgung oder zur Versorgung des Kindes ist
  • wenn die Mitaufnahme des Kindes den Vorsorge- oder Rehabilitationserfolg der Mutter gefährdet
  • die Mitnahme des Kindes/der Kinder den Erfolg der Vorsorgemaßnahme für die Mutter gefährdet
  • bei schwerer Depression mit Suizidalität
  • bei akuter Psychose
  • bei Gewalttätigkeit
  • bei akuter Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängigkeit
  • bei Essstörungen
  • bei schweren Persönlichkeitsstörungen
  • bei einer Schwangerschaft zwischen außerhalb der SSW 16-25
  • bei nicht medikamentös eingestellten Anfallsleiden
  • bei Autoagressionsstörungen
  • bei infektiösen und parasitären Erkrankungen
  • bei Epilepsie Anfallsleiden
  • bei Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • bei Suchterkrankungen (z. B. Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit)
  • bei Typ-1-Diabetes mellitus
  • bei Psychotische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie)
  • bei weiteren schweren somatischen Erkrankungen
  • bei akuten Zuständen nach Operationen

Kontakt

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Oberschwenden 1
88175 Scheidegg/Allgäu

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